Was ist Krankengeld?


Entgeldfortzahlungen und Krankengeldzahlungen sind Leistungen des Arbeitgebers und der Krankenkasse, die bei, vom behandelnden Arzt bescheinigter, Arbeitsunfähigkeit den Arbeitnehmer finanziell für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit absichern sollen. Dabei ist es egal, ob der Erkrankte zu Hause, in einem Krankenhaus, in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt wird.
Welche Versicherungen brauch ich?
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, die bei Erkrankung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers in Anspruch genommen werden kann. Die Höhe und die Dauer des Krankengeldbezuges sind abhängig vom bisher erzielten monatlichen Einkommen und der, durch den behandelnden Arzt bescheinigten, Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Um vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit an Entgeltersatzleistungen und Krankengeldleistungen zu erhalten ist der Arbeitnehmer verpflichtet, umgehend (innerhalb von 3 Arbeitstagen) dem Arbeitgeber und der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit, mittels Krankenschein, nachzuweisen. Versäumnisse bei der nicht rechzeitigen Krankmeldung können zum Verlust des Krankengeldanspruches führen. Betroffene und Interessierte können über diese umfangreiche Thematik sowie über spezielle Regelungen beim Krankengeldbezug in Internet-Communities mehr erfahren.

Berechnung der Leistungen

Die Höhe der Krankengeldleistung wird nach dem versicherungspflichtigen Arbeitseinkommen der letzten 12 Monate vor Arbeitsunfähigkeit berechnet, wobei einmalige Zahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld anteilig in die Krankengeldberechnung einbezogen werden. Für Arbeitnehmer liegt der Krankengeldanspruch bei 70 Prozent des bisher erzielten beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes, darf aber nicht mehr als 90 Prozent des bisherigen Nettoarbeitsentgeltes sein. Die Abrechnung der Krankengeldleistung erfolgt kalendertäglich, das heißt, genau für die arbeitsunfähig bescheinigten und gemeldeten Arbeitstage wird die Krankengeldleistung gezahlt.

Anspruchsdauer auf Krankengeldleistungen

Das Recht auf Krankengeldleistungen hat jeder versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, der seine Arbeitsunfähigkeit sowohl beim Arbeitgeber, als auch der Krankenkasse rechtzeitig, durch Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, angezeigt hat. Die Zeitdauer des Bezuges von Krankengeldleistungen hängt vom ärztlich attestierten Behandlungsverlauf ab und endet in der Regel mit der Gesundschreibung. Bei länger andauernder attestierter Arbeitsunfähigkeit und gleicher Krankheit, die über die 6 Wochen, in denen der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber hat, hinaus geht, können Krankenkassenleistungen bis längstens einschließlich der 78. Woche seit Krankheitsbeginn, innerhalb von drei Jahren, erfolgen. Eine neu hinzukommende Erkrankung verlängert die Krankengeldzahlung nicht.