Gesundheitsreform: neue Angebote per Wahltarif bei den GKV


„Die allermeisten Gesetzlichen Krankenkassen wollen die neuen Regelungen der Gesundheitsreform nutzen“, so ist einer Pressemitteilung des Forum Gesundheitspolitik zu entnehmen, „und bereits vom 1.April an ihren Versicherten eine Vielzahl unterschiedlicher Wahltarife anbieten, solche, die mit einer Beitragserhöhung verbunden sind (wie z.B. Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden), aber auch solche mit Beitragssenkungen (wie z.B. Hausarztmodell, Selbstbeteiligung oder Kostenerstattung).“
Gesundheitsreform: neue Angebote per Wahltarif bei den GKV

Neue Angebote per Wahltarif bei den GKV

In ersten Studien aber – auch darüber berichtet das Forum – wurde bereits untersucht, wieweit die Patienten überhaupt an einer solchen Wahlfreiheit bei den Tarifen interessiert sind.
„In der Studie ‚Der Patient vor der Wahl‘ waren Versicherten 14 verschiedene Modelle und Tarife zur Auswahl und individuellen Gestaltung der Krankenversicherungsvertrags vorgegeben worden (darunter etwa: Hausarztmodell, Einschluss von alternativmedizin, Ausschluss von Bagatell-Erkrankungen, verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen usw.), die jeweils exakt bezifferte Beitragssenkungen oder auch Beitragserhöhungen mit sich brachten. Das Ergebnis war: 94% aller Befragten hatten zumindest an einer der 14 Wahlmöglichkeiten Interesse, im Durchschnitt wurden etwa 5-6 Tarifangebote ausgewählt. Die populärsten beitragssenkenden Tarife waren: Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen, Hausarztmodell, Arzneimittelliste. Bei den beitragserhöhenden Modellen lagen eine ‚Innovationsgarantie‘ (Kasse übernimmt neue Therapien, wenn der Arzt dies für richtig hält) und die Finanzierung von Alternativmedizin ganz vorne.“
Auch bei einer Befragung der Bertelsmann-Stiftung wurde deutlich, dass das Interesse der Versicherten an den einzelnen Tarifen sehr unterschiedlich ausfällt. Modelle zur Beitragsrückerstattung oder Selbstbeteiligung finden demnach wenig Anklang; das Hausarztmodell hingegen findet „extrem hohen Zuspruch“.