Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft


Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft

Ultraschalluntersuchung (Sonographie) in der Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft wird Ihr Gynäkologe Ihnen empfehlen, regelmäßig Ultraschalluntersuchungen (med.: Sonographien) durchzuführen, um die Entwicklung und Lage des ungeborenen Kindes im Mutterleib zu kontrollieren. Diese Ultraschalluntersuchungen sind kein Muss, werden aber von den Mutterschaftsrichtlinien empfohlen. Zur Erklärung: Ultraschalluntersuchungen basieren auf einem einfachen physikalischen Prinzip und sind weder für das Kind, noch für Sie als werdende Mutter schädlich. Anders als beim Röntgen wird mittels unschädlichen Ultraschallwellen das Innere des Bauches sichtbar gemacht, weshalb auch von einem „bildgebenden Verfahren“ gesprochen wird. So kann Ihr Arzt anhand der Ultraschall-Screenings den gesamten Fötus im Mutterleib beobachten und eventuelle Fehlbildungen oder Entwicklungsstörungen frühzeitig erkennen.
Vom ersten Moment der Schwangerschaft, wenn der Embryo noch winzig klein ist, bis hin zur Geburt, wo sich aus dem kaum erkennbaren Embryo ein „fertiger Mensch“ entwickelt hat, spielt die Sonographie also eine relevante Rolle. Daher sind im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen (pränatale Diagnostik) auch drei Ultraschalluntersuchungen angesetzt:

1. Ultraschall-Screening (9. – 12. Schwangerschaftswoche)

In der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche (erstes Schwangerschaftsdrittel) hat sich der Embryo gerade erst eingenistet und sich zum ca. 2-4 mm großen Fötus entwickelt. Dementsprechend ist er noch so winzig, dass die Ultraschalluntersuchung bevorzugt vaginal durchgeführt wird. Diese sogenannte Vaginalsonographie ist detailgetreuer und kann Größenverhältnisse besser aufzeigen. Im Mittelpunkt dieser ersten Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft stehen folgende Untersuchungsaspekte:

  • Hat sich der Embryo korrekt eingenistet oder liegt evtl. eine Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft vor?
  • Handelt es sich wirklich nur um einen Fötus oder liegt eine Mehrlingsschwangerschaft vor?
  • Entwickelt sich der Fötus zeitgerecht? Ist eine Herzaktion erkennbar? Sind die Körperkontur und die 4 Extremitäten erkennbar?
  • Messung der Nackenfalte, um etwaige Fehlbildungen auszuschließen
  • Sind die Eierstöcke und die Gebärmutter gesund?

Anhand dieser Untersuchungsergebnisse wird jedoch nicht nur die gesundheitliche Entwicklung von Mutter und Kind überprüft. Da der Tag der letzten Menstruation teilweise nicht bekannt ist oder der Menstruationszyklus unregelmäßig ist, wird anhand der gemessenen Größen und des Entwicklungsstandes auch das tatsächliche Schwangerschaftsalter überprüft. Für gewöhnlich ist das Geschlecht des Fötus ab dem 4. Schwangerschaftsmonat zu erkennen – sofern die erste Ultraschalluntersuchung also eher spät durchgeführt wird, ist gegebenenfalls auch schon das Geschlecht des Kindes erkennbar. Diese Aussage hängt jedoch nicht nur vom Zeitpunkt der Ultraschalluntersuchung, sondern auch von der Lage des Fötus ab, so dass diese Aussage manchmal sogar bis zum Ende der Schwangerschaft nicht möglich ist!

2. Ultraschall-Screening (19. – 22. Schwangerschaftswoche)

Beim zweiten Ultraschall-Screening, das in der 19. – 22. Schwangerschaftswoche des 2. Schwangerschaftsdrittels durchgeführt wird, wird vor allen Dingen die organische Entwicklung des Ungeborenen überprüft: Sind sämtliche Organstrukturen angelegt (Gesicht, Herz, Lungen, Magen, Darm, Nieren, Harnblase…), wie groß ist der Kopfumfang, wie haben sich die 4 Extremitäten (Beine, Arme, aber auch Finger, Zehen etc) entwickelt, sind Wirbelsäule und Lungen in Ordnung, haben die Knochen des Fötus die für die Schwangerschaftswoche angemessene Größe usw.
Diese zweite Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft dient somit neben der Prüfung der Organstrukturen und Funktionsabläufe vorwiegend dem Ausschluss von Missbildungen. Da die Untersuchung in der Mitte der Schwangerschaft durchgeführt wird, ist der Fötus bereits relativ gut entwickelt und Missbildungen sind in diesem Stadium der Schwangerschaft meist gut zu erkennen. Ob Missbildungen erkennbar sind, hängt jedoch auch immer von Ausmaß und Lage des Fötus, der Fruchtwassermenge und der Bauchwanddicke der Schwangeren ab, so dass selbst nach diesem zweiten Ultraschall-Screening Missbildungen noch nicht komplett ausgeschlossen werden können.
Sollte im Rahmen des ersten Ultraschall-Screenings das Geschlecht des Fötus noch nicht erkennbar gewesen sein, so ist dies – bei günstiger Lage des Fötus – spätestens jetzt beim zweiten Ultraschall-Screening möglich.

3. Ultraschall-Screening (29.- 32. Schwangerschaftswoche)

Bei der letzten Ultraschalluntersuchung in der 29. – 32. Schwangerschaftswoche steht vor allen Dingen die Funktions- und Größenentwicklung im Mittelpunkt. Da die Organe bereits bei der zweiten Ultraschalluntersuchung geprüft wurden, wird nun kontrolliert, ob sich alles zeitgerecht entwickelt hat. Die Werte des vorhergehenden zweiten Screenings werden dafür mit den Werten der dritten Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft verglichen. Zusätzlich werden Gebärmutter und Mutterkuchen gemessen, die Lage des Fötus erfasst und die Fruchtwassermenge bestimmt.