Rechtsfrage: Wellness mit oder ohne Arzt?


Heißt Wellness nicht zugleich Gesundheit? Und bedeutet Gesundheit nicht, dass ein Arzt anwesend sein muss? Wozu ist eine Therme rechtlich verpflichtet?
– Das sind ja durchaus Fragen die man einmal stellen muss / kann / darf. Ich fand sie (über Google-Alert „Gesundheit“) in der virtuellen Version der „Kleinen Zeitung“ der Steiermark. Gut, das sind österreichische Verhältnisse, aber ich sehe keinen Grund anzunehmen, dass es bei uns so viel anders sein soll.

Rechtsfrage: Wellness mit oder ohne Arzt?

Wellness mit oder ohne Arzt

„Bei einem Unfall in der Therme erwartet man perfekte Versorgung. Doch von Gesetzes wegen benötigen nur Thermen mit Kuranwendung einen Arzt. Im Notfall sind daher meist die Bademeister zur Stelle“ – so lautet die kurzgefasste Antwort.
So gibt es beides, wie der Autor Benedikt Narodoslawsky an konkreten Beispielen schildert: die Therme mit einem Ambulatorium für Physiotherapie als Kurangebot – obligatorisch mit Arzt, was allen Badegästen zugute kommt, denn ein Arzt muss bei Notfällen in jedem Fall helfen – und die Therme mit Kompetenzzentrum für fitness und Gesundheit, die dafür einen Arzt beschäftigt, obwohl sie es gar nicht müsste. Pflicht und Kür, könnte man sagen.