Problemthema Sterbehilfe


In Großbritannien wird die aktive ärztliche Sterbehilfe erneut diskutiert, die bisher kategorisch als illegal gilt.
Der Anlass: Eine 66jährige ehemalige Hausärztin ist in die Schweiz gereist, um dort – begleitet von Fernsehkameras – ihr Leben zu beenden.
Problemthema Sterbehilfe

Sterbehilfe als Problemthema

Dr. Anne Turner hatte an fortschreitender „supranukleärer Paralyse“ (PSP) gelitten – die „progressive supranukleäre Parese (auch progressive supranukleäre Blickparese) ist eine 1963 erstmals beschriebene Erkrankung des Gehirn, bei der es in fortgeschrittenem Alter zu einer zunehmenden Einschränkung motorischer Funktionen (Bewegungen der Augen, Schlucken, Sprechen, Laufen) kommt“ (Zitat der Erläuterung bei med-serv.de unter dem Stichwort PSP). (Wenn es manchmal „Parese“ heißt, liegt das daran, dass dies Wort eine unvollständige Lähmung bezeichnet, Paralyse die vollständige.)
Die frühere Ärztin war von ihren Kollegen mehrfach darauf hingewiesen worden, dass sie wahrscheinlich bettlägerig werden würde und einen langsamen und qualvollen Tod zu erwarten habe. „Das wollte ich nicht“, sagte die 66jährige kurz vor ihrem Tod. Die Möglichkeit zur Sterbehilfe zu Hause war aber durch die Gesetzeslage ausgeschlossen.
Dr. Turner hat sich deshalb in Zürich in die Obhut von Ärzten der Privatklinik „Dignitas“ begeben und dort durch ein Glas mit einer Mischung aus starken Schmerzmitteln ihr Leben beendet. Ihre erwachsenen Kinder waren dabei anwesend.
Vor ihrem Freitod hat sie rund hundert Briefe an Freunde, Kollegen, Politiker geschrieben, die danach abgeschickt wurden. Darin plädiert sie für eine Freigabe aktiver Sterbehilfe durch Ärzte in solchen Härtefällen – und wenn es des Patienten freier Wille ist – auch in Großbritannien. Sie wäre lieber zu Hause gestorben …