Der Niedersächsische Landtag hat – das meldet jetzt auch die Ärztezeitung (online) – dem Nichtraucherschutzgesetz des Landes zugestimmt. Es tritt am 1. August in Kraft.
Aber: Niedersachsens Wirte wollen Klage einreichen.
Rauchverbot von Niedersächsischer Landtag
Ab August wird der Nikotinqualm in Krankenhäusern Schulen und Kindergärten und – noch immer sehr umstritten – auch in Gaststätten, Kneipen und Diskotheken verboten sein. Wer das Verbot übertritt, muss mit bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen.
Es gibt aber auch Ausnahmen. So gilt das Verbot zum Beispiel nicht in den Vernehmungsräumen von Polizei und Justiz, ebenso wenig in privaten Heimzimmern von Schwerkranken. Auch eigens eingerichtete und als solche gekennzeichnete Rauchzimmer sind vom Verbot ausgenommen.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat bereits angekündigt, das Gesetz zu boykottieren. Der Dehoga-Landesverband Niedersachsen sucht jetzt eine Art Musterbetrieb, der bereit ist, gegen das Nichtraucherschutzgesetz zu klagen.
Ja, und genau das kann ich überhaupt nicht verstehen: Warum ist ein Interessenverband nicht in der Lage, von sich aus Richtlinien zu erarbeiten? Bevor der Gesetzgeber eingreift? Und dann gibt es rechtskräftige Gesetze – und dann wird auch noch geklagt: Ich kann es nicht fassen!