Gütesiegel der Versandapotheken: Schutz vor Fälschungen und Missbrauch?


Vielleicht ist das ein Weg, grundsätzlich gesehen, um vor Arzneimittelfälschungen aus dem Internet zu schützen (s. voriger Artikel): ein gütesiegel.
Eher skeptisch bin ich allerdings bei diesem Beispiel – denn das betrifft ja Versandapotheken, die die berühmten „Apothekerpreise“ (das ist ja schon ein geflügeltes Wort) kaum unterbieten können.
Vorstellen würde ich mir eher ein Prüfsiegel für die einzelnen Produktangebote, aber ein bisschen würde das natürlich den Preis auch in die Höhe treiben. Ohne jede Qualitätsgarantie ein Medikament im Internet zu erwerben – davon würde ich allerdings auch abraten, sei es noch so billig.

Gütesiegel der Versandapotheken: Schutz vor Fälschungen und Missbrauch?

Schutz vor Fälschungen und Missbrauch mit Gütesiegel der Versandapotheken

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hat ein neues Gütesiegel entwickelt (Sie sehen es hier) – wie sie sagen: „um den Verbrauchern ein Höchstmaß an Sicherheit und Orientierung beim Arzneimittelversandhandel zu bieten“.
Anlass seien die Schreckensmeldungen über gefälschte Arzneimittel aus nicht überprüfbaren Quellen. „Uns als Versandapotheker zwingt das zum Handeln. Von deutschen Apotheken – gleichgültig ob stationäre oder Versandapotheke – geht zwar keine Gefahr aus. Trotzdem haben wir das Gütesiegel überarbeitet. Daran kann der Verbraucher leicht erkennen, ob er bei einem seriösen Anbieter bestellt oder nicht.“
„Nur behördlich zugelassene Versandapotheken, die eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben haben und vom BVDVA überprüft wurden, dürfen dieses Emblem auf ihrer Website installieren“, erläuterte Dr. Thomas Miller von der Kanzlei Krohn Rechtsanwälte in Berlin. Der Verband behalte sich das Recht vor, das Gütesiegel bei gravierenden Verstößen wieder zu entziehen.
Versandapotheken sollen das Gütesiegel gut sichtbar auf der Website installieren. Klickt der Verbraucher darauf, gelangt er via SSL (also verschlüsselt wie beim Online-Banking) auf die Website des BVDVA. Dort kann er die Versanderlaubnis und die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung einsehen.
Weitere Infos auf der Website des BVDVA