Jedenfalls bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Person und Jahr. Das ist doch schon etwas!! Nur Gießkannenprinzip oder sinnvolle Investition? Jedenfalls hat der Bundestag das schon Ende 2008 beschlossen, und mit der Finanzkrise hat das sicher noch nichts zu tun … (die Krankheit heilt kein Staat, weil gegen Egoismus kein Kraut gewachsen ist …).
Hier die Meldung, die ich über ots bekam:
Arbeitgeber bekommt Steuerbefreiung
Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung sind bis zu einer Höhe von 500 EUR pro Beschäftigtem und Jahr steuerbefreit. Dies regelt das Jahressteuergesetz, das der Bundestag Ende 2008 beschlossen hat. Darin ist festgelegt, dass Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung und Prävention dann steuerfrei gestellt sind, wenn sie zum Beispiel als Seminare oder Gesundheitstage die Themen gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung, Stress und Stressauswirkungen, psychosoziale Belastung, Ernährung, Bewegung, Übergewicht und Suchtmittelkonsum als Schwerpunkt haben. Damit wird Unternehmen ein wichtiger Anreiz gegeben, in sinnvolle Bereiche des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu investieren, so die Gesundheitsexperten von SKOLAMED. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend auch für Maßnahmen die bereits im Jahr 2008 durchgeführt wurden.
Die Expertenorganisation SKOLAMED sieht in diesem Beschluss des Gesetzgebers gerade auch in Zeiten des demographischen Wandels und älter werdender Belegschaften einen richtigen Schritt, um die Bedeutung der Gesundheitsprävention generell und speziell für den Weiterbildungsbereich hervorzuheben. Denn international betrachtet, ist Deutschland, was die Weiterbildung betrifft, absolutes Entwicklungsland. Die Weiterbildungsquote liegt gerade mal bei knapp 8 Prozent. Nur Italien weist eine niedrigere Quote auf. Die Schweiz mit knapp 20, Dänemark mit ca. 25 und Großbritannien mit rund 30 Prozent sind Deutschland hier um einiges voraus. Ganz zu schweigen von den Schweden, die mit 36 Prozent im Weiterbildungsbereich den Spitzenplatz belegen.