Checkliste Schwangerschaft: Was muss man an Formalitäten beachten?


Während der Schwangerschaft sind neben der ganzen Vorfreude auch einige wichtige Formalitäten zu beachten, die unter anderem bei den zuständigen Ämtern erledigt werden müssen.
Checkliste Schwangerschaft: Was muss man an Formalitäten beachten?
Man bekommt ein Kind und ist im Kopf vollauf damit beschäftigt, wie man das Kinderzimmer gestaltet, was man alles dafür besorgen muss und wann der nächste Untersuchungstermin beim Frauenarzt ansteht. Darüber hinaus gibt es aber auch noch einige offizielle Punkte auf der Checkliste, die erledigt sein wollen. Hier die wichtigsten.

Vor der Geburt

Wenn eine Frau die Nachicht erhält, dass sie schwanger ist, gibt es bereits einige Dinge, um die man sich kümmern muss. Eine wichtige Vorbereitung auf das Kind ist der Geburtsvorbereitungskurs. Hier erhält man wertvolle Unterstützung und Antwort auf viele relevante Fragen.
Die ausgewählte Klinik muss rechtzeitig über die anstehende Geburt informiert werden und man sollte für die Zeit der Nachsorge Kontakt zu einer Hebamme herstellen.
Wenn die Geburt näher rückt, wichtige Dokumente, wie die eigene Geburtsurkunde zusammensuchen und mit in die Kliniktasche packen.
Beim Arbeitgeber muss der notwendige Erziehungsurlaub angemeldet werden, bei der Krankenkasse das Mutterschutzgeld beantragt werden und der Antrag für die Familienversicherung des Kindes erfolgen. Bei der Familienkasse wird der Antrag auf Kindergeld eingereicht.

Urkunden und Formalitäten nach der Geburt

Das wichtigste Dokument ist die Geburtsurkunde, die innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt des Geburtsortes ausgefertigt werden muss und vor allem auch den Namen des Kindes enthält. Dazu müssen die Eltern in jedem Fall ihre Personalausweise vorlegen, ihre Geburtsurkunden und die Heiratsurkunde.
Wichtiger Hinweis: Sind die Eltern nicht verheiratet, muss eine Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden. Diese kann auch schon während der Schwangerschaft erfolgen, spätestens aber nach der Geburt des Kindes beim Standes- oder Jugendamt.
Notwendig ist die Beantragung von Elterngeld und gegebenenfalls Erziehungsgeld, falls kein Mutterschutzgeld gezahlt wird. Die Rentenversicherung wird informiert und eventuell Zusatzversicherungen für das Kind abgeschlossen. Beim zuständigen Bürgeramt müssen die Lohnsteuerkarten im Hinblick auf Kinderfreibetrag und Lohnsteuerklasse geändert werden.