Bestrahlung von Lebensmitteln: tatsaechlich sind einige unzulaessig bestrahlt


Rund zwei Prozent der in Deutschland im Jahr 2006 auf bestrahlung untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehörden der Bundesländer, über die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin informiert hat. In Deutschland dürfen lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. Tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel, die in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmässig in Verkehr sind, dürfen nach Deutschland eingeführt und hier vermarktet werden.
Bestrahlung von Lebensmitteln: tatsaechlich sind einige unzulaessig bestrahlt

Bestrahlung von Lebensmitteln

Rund ein Prozent der nach Risikokriterien ausgewaehlten Proben waren bestrahlt, obwohl dies für das untersuchte Lebensmittel nicht zulässig war. Zudem wurde bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. Rund 0,5 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Zwei der insgesamt 4137 Proben waren als bestrahlt gekennzeichnet, obwohl eine solche Behandlung für die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist.
Bei rund einem Drittel der wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandeten Lebensmittel handelte es sich um Suppen und Saucen. Über ein Viertel der Beanstandungen wegen unzulässiger Bestrahlung entfiel auf Nahrungsergänzungsmittel. Auch Pilze, Gewürze, asiatische Nudelsnacks, Tee und getrocknetes Gemüse wurden wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandet. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit energiereichen Strahlen haltbar gemacht wurden. Zudem waren die Lebensmittel nicht als bestrahlt gekennzeichnet.
Rund 60 Prozent der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln entfiel auf bestrahlte Kräuter und Gewürze sowie bei 18 Prozent auf Suppen und Saucen. Bestrahlte Kräuter und Gewürze dürfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.