
Es gibt allerdings auch Ausnahmen, denn Ärzte können Atteste für ihre Patienten erstellen, sofern Verhütungsmittel z.B. bei behinderten Menschen erforderlich sind. Das ist so zu verstehen, dass sie bezahlt werden müssen, wenn aufgrund der Behinderung ein “wahlloses Sexualverhalten” gegeben ist. Außerdem gilt die Regel, dass wenn der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten erhebliche Mehrkosten verursacht, z.B. durch eine Krankheit, es ebenfalls Zuschüsse geben muss.
Selber bezahlen
Ein Beispielfall ist eine geistig behinderte Frau aus Nordrhein-Westfalen, die vor Gericht gezogen ist, da das Amt ihre Verhütungskosten nicht übernehmen wollte. In erster Instanz wurde ihr Recht zugesprochen, in der zweiten Instanz allerdings nicht. Das Argument war dabei, dass die Frau sich in einer festen Partnerschaft befand und es daher im Prinzip kein “wahlloses Sexualverhalten” geben sollte. Die gesamten gesundheitlichen Ausgaben werden nun geprüft, um ein letztes Urteil fällen zu können.
Wenn man bedenkt, wofür der Staat sonst Geld ausgibt, fallen diese 100€ pro Jahr für 4 Hormonspritzen sicher kaum auf. Vor allem, da ein ungewolltes Kind Vater Staat im Endeffekt noch teurer zu stehen bekommt. Aber wir wollen Menschenleben ja nicht in knallharte Währung umrechnen.