Amt muss keine Verhütung bezahlen


Letzte Woche gab es vor dem Bundessozialgericht ein klares Urteil was Verhütungsmittel und Sozialhilfeempfänger angeht: Es erging der Beschluss, dass Personen über 21 Jahre, die Sozialhilfe empfangen, kein Recht auf zusätzliches Geld für Verhütungsmittel zusteht. Das stimmt allerdings nur teilweise, denn der Regelsatz enthält bereits 15,50€, um die “Gesundheitspflege” abzudecken.

 
Amt muss keine Verhütung bezahlen

Ich persönlich finde den Wert allerdings relativ lächerlich, wenn man bedenkt, wieviel ein Kondom kostet und das es noch andere Produkte zum Thema “Gesundheitspflege” gibt, die man benötigt. Im Endeffekt würde das Geld dann vielleicht für ein Kondom pro Monat reichen ;) .
Es gibt allerdings auch Ausnahmen, denn Ärzte können Atteste für ihre Patienten erstellen, sofern Verhütungsmittel z.B. bei behinderten Menschen erforderlich sind. Das ist so zu verstehen, dass sie bezahlt werden müssen, wenn aufgrund der Behinderung ein “wahlloses Sexualverhalten” gegeben ist. Außerdem gilt die Regel, dass wenn der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten erhebliche Mehrkosten verursacht, z.B. durch eine Krankheit, es ebenfalls Zuschüsse geben muss.

Selber bezahlen

Ein Beispielfall ist eine geistig behinderte Frau aus Nordrhein-Westfalen, die vor Gericht gezogen ist, da das Amt ihre Verhütungskosten nicht übernehmen wollte. In erster Instanz wurde ihr Recht zugesprochen, in der zweiten Instanz allerdings nicht. Das Argument war dabei, dass die Frau sich in einer festen Partnerschaft befand und es daher im Prinzip kein “wahlloses Sexualverhalten” geben sollte. Die gesamten gesundheitlichen Ausgaben werden nun geprüft, um ein letztes Urteil fällen zu können.
Selber bezahlen
Wenn man bedenkt, wofür der Staat sonst Geld ausgibt, fallen diese 100€ pro Jahr für 4 Hormonspritzen sicher kaum auf. Vor allem, da ein ungewolltes Kind Vater Staat im Endeffekt noch teurer zu stehen bekommt. Aber wir wollen Menschenleben ja nicht in knallharte Währung umrechnen.