Homöopathie als Kassenleistung setzt sich weiter durch


„Gesetzlich Versicherte, die die ärztliche Homöopathie in Anspruch nehmen möchten, können nun bereits zwischen 90 Krankenkassen auswählen, die Deutschlands beliebteste alternative Therapierichtung zu 100 Prozent erstatten. Das Angebot wird Monat für Monat größer. Neben den Verträgen zur Intergerierten Versorgung (IV), die der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) mit dem Deutschen Apothekerverband und bisher 85 Gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen hat, vereinbaren jetzt auch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) mit den Arbeiterersatzkassen Strukturverträge Homöopathie.
Homöopathie als Kassenleistung setzt sich weiter durch

Kassenleistung für Homöopathie setzt sich weiter durch

 
In Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Rheinland-Pfalz gibt es die Homöopathie für die Versicherten der Gemünder Ersatzkasse (GEK), der Profi-Krankenkasse für Bau- und Holzberufe (HZK) und der Krankenkasse Eintracht-Heusenstamm (KEH) seit dem 1. Januar auf Chip-Karte. ‚Der DZVhÄ freut sich, dass durch seine IV-Verträge Druck auf die anderen Kassen ausgeübt wurde, auch im Bereich der Homöopathie aktiv zu werden‘, sagte Dr. Ferdinand Escher, Vorstandsmitglied des DZVhÄ.
Die neuen Strukturverträge seien zwar Schritte in die richtige Richtung, urteilt Escher, ‚aber ‚Goldstandard‘ sind für uns immer noch die vom DZVhÄ ausgehandelten Vergütungen und Bedingungen bei den IV-Verträgen, die eine bessere und bei den BKK-Verträgen auch differenziertere Honorierung unserer homöopathischen Arbeit vorsehen.‘ Die Honorare für die einzelnen Leistungen erhalten teilnehmende Vertragsärzte außerhalb des Individualbudgets, die Krankenkassen zahlen die Beträge extrabudgetär.
Die Honorare und die Zeitvorgaben sind nicht in allen Bundesländern einheitlich. Teilnehmen können Vertragsärzte, die entweder die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder das Homöopathie-diplom des DZVhÄ vorweisen können. Eine aktuelle Liste aller Krankenkassen, die die Homöopathie erstatten, finden Sie auf der DZVhÄ-Internetseite, welt-der-homoeopathie.de in der Rubrik ‚Homöopathie für Kassenpatienten‘.“