Gentechnik, Pflanzenanbau: neues Gesetz, Mindestabstand


Wussten Sie, dass dieses Netzwerk, zu dem mein Gesundheits-Weblog gehört, neuerdings auch einen Jura-Weblog enthält? Eigentlich ist das sogar der älteste Blog hier (!), aber er war eine Zeitlang verwaist. Jetzt betreut ihn der junge Kollege Carsten Fleischer. Heute übernehme ich einmal mehr oder weniger einen seiner Artikel – nicht um Arbeit zu sparen, sondern um heute einmal auf seine gute Arbeit hinzuweisen!
Und außerdem: das Thema passt dort wie hier.

Gentechnik, Pflanzenanbau: neues Gesetz, Mindestabstand

Mindestabstand in neues Gesetz bei Pflanzenanbau mit Gentechnik

Das bundeskabinett hat dem Entwurf zur Neufassung des Gentechnikgesetzes zugestimmt. Unter anderem sieht es für Felder mit Gen-Mais einen Mindestabstand von 150 Metern von konventionellen Äckern vor. Die von Biobauern und Umweltorganisationen kritisierte Neufassung will zugleich die konventionellen wie auch die Gen-Bauern fördern und schützen. Das Gesetz ist unter Bauern und deren Interessenvertretern aufs heftigste umstritten. Umweltschützer halten dieses gar für unverantwortbar.
Die Vizechefin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche, hierzu: „Es ist jetzt wirklich an der Zeit zu einer Entscheidung zu kommen, um für Forscher und Anwender den Weg frei zu machen“.
Die Kernpunkte des neuen Gentechnikgesetzes finden Sie hier zusammengefasst.
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