Krankenkassen: Neuregelung fuer Behinderte besser


Heute wird im Bundestag (Plenum) über Änderungen zur gesetzlichen Krankenversicherung abgestimmt – genauer, schön bürokratisch, über den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG). Dazu hat der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU, Hubert Hüppe MdB, eine Stellungnahme abgegeben, aus der ich hier die wesentlichen Teile wiedergebe (der heißt übrigens, um auch das bürokratisch richtig zu benennen: „Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen“). Vorsicht ist womöglich angebracht – denn er spricht wahrscheinlich einseitig „pro domo“. Wenn ich in den nächsten Tagen einen Kommentar einer Behindertenorganisation finde, werde ich ihn dazustellen. Versprochen! Leider ist die Pressemitteilung – pardon – schlampig geschrieben. Einige hier kursiv geschriebene Teile musste ich ergänzen und habe sie manchmal in Doppelklammern erläutert.
Krankenkassen: Neuregelung fuer Behinderte besser

Neuregelung von Krankenkassen fuer Behinderte wird besser

Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV-OrgWG) beschlossenen Änderungen sind positiv für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Die CDU/CSU-Bundestagfraktion begrüßt die Neuregelungen in den Bereichen der sozialmedizinischen Nachsorge für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder, der Hilfsmittelversorgung sowie der enteralen Ernährung.
Auf Leistungen zur sozialmedizinischen Nachsorge für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder besteht künftig ein Rechtsanspruch. Die Nachsorgemaßnahmen werden im Anschluss an eine stationäre, teilstationäre oder ambulante Krankenhausbehandlung mit dem Ziel gewährt, ((hier fehlte das Prädikat! – ich hoffe, ich habe das richtige gewählt)) stationäre Aufenthalte zu verkürzen, die ambulante Weiterbehandlung zu sichern sowie eine erneute stationäre Aufnahme zu vermeiden. Leistungen der sozialmedizinischen Nachsorge sind die im Einzelfall notwendige Koordination der verordneten Leistungen wie ambulante Kinderkrankenpflege oder Ergotherapie sowie Motivation und Anleitung zur Inanspruchnahme der verordneten Leistungen.
Mit den beschlossenen Änderungen werden die befürchteten Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln ab 2009 beseitigt. Eine kontinuierliche Versorgung mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln ist gesichert. Mit dem Gesetz wird klargestellt, dass Krankenkassen nicht zwangsläufig eine Ausschreibung für Hilfsmittel machen müssen. Bisher war vorgesehen, dass Kassen nur noch Hilfsmittel der Anbieter erstatten dürfen, mit denen sie ((im Original steht „Sie“, also die höfliche Anredeform, die passt hier aber nicht)) vorher einen Vertrag abgeschlossen hatten. Diese Regelung hat bei vielen Betroffenen zur großen Verunsicherung geführt, da für sie nicht klar war, ob sie auch künftig mit den individuell geeigneten Hilfsmitteln versorgt werden.
Mit dem GKV-OrgWG wird der Leistungsanspruch auf enterale Ernährung auf eine gesicherte Rechtsgrundlage gestellt. Menschen, die an angeborenen, seltenen Stoffwechselerkrankungen leiden oder sich nicht ausreichend ((ein Komma zu viel an dieser Stelle)) normal ernähren können, ((hier fehlte das Komma)) wie beispielsweise Patienten mit Niereninsuffizienz, multiplen Nahrungsmittelallergien, Fettverwertungsstörungen oder epilepsie, haben nun einen Anspruch auf enterale Ernährung, ((auch hier fehlte das Komma)) sofern eine entsprechende Verordnungsvoraussetzung vorliegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist aufgefordert die Leistungsvoraussetzung zu konkretisieren.
Den ganzen Text können Sie hier nachlesen, zugleich Quellenangabe für den Text: www.pressrelations.de
Haben Sie es gemerkt? Da werden sog. Verbesserungen geschaffen – und zugleich als ungeheuer positiv verkauft -, die etwas korrigieren, WAS GAR NICHT ERST HÄTTE EINGEFÜHRT WERDEN DÜRFEN! Das eigentliche Gesetz, das jetzt „weiterentwickelt“ wird (ich habe mich nicht erkundigt, wie das genannt wurde), war offenbar schlampig gemacht und ein Verstoß gegen Menschenwürde – und man muss sich auch fragen, ob man nachträglich noch denen hilft, die in der Zwischenzeit unter dem schlecht gemachten Gesetz gelitten haben und vermutlich auch finanzielle Einbußen hatten. Bekommen sie jetzt eine Entschädigung?